Rechtsanwalt Ullrich

Rechtsanwalt Matthias Ullrich

Rechtsanwalt Ullrich studierte in den Jahren 1976 bis 1981 an der Rheinisch-Westfälischen Friedrich Wilhelms Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Nach erfolgreichem ersten Staatsexamen wurde das Referendariat bei Gerichten in Düsseldorf, Mönchengladbach und Neuss sowie auch bei der Stadt Neuss absolviert. 1984 wurde das zweite Staatsexamen erfolgreich bestanden. Aufgrund des Wunsches, bei der Bearbeitung der Mandate auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse zugrunde zu legen, absolvierte er die Zusatzausbildung zum vereidigten Buchprüfer. Nach bestandener Prüfung erfolgte 1991 durch das Wirtschaftsministerium NRW die Bestellung zum Vereidigten Buchprüfer.

Er widmete sich zunächst neben dem Miet- und WEG-Recht, dem Arbeitsrecht sowie dem allgemeinem Zivilrecht. Einen breiten Raum nahm auch die Beratung und Vertretung von Firmenmandanten ein. Im Laufe der Jahre kam als weitere Schwerpunkte sodann das Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckungen sowie das Baurecht hinzu.

Zu dem Thema Patientenverfügung nebst den dazugehörigen Vollmachten hat Rechtsanwalt Ullrich mehrere erfolgreiche Vorträge gehalten und umfangreiche eigene Formulare entworfen.

Schiffs- und Wassersportrecht gehören aufgrund persönlicher Neigung zu seinem Tätigkeitsgebiet.

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